Johann Gottlieb Fichte (1762-1814) verfaßte seine beiden Schriften über die Französische Revolution 1793, zu dem Zeitpunkt also, als in Paris die Jakobiner herrschten und in Deutsch- land die meisten, die mit ihr sympathisiert hatten, von der Revolution abrückten. Fichte selbst war keineswegs Jakobiner, er empfahl auch nicht die Nachahmung der Revolution in Deutschland, aber er verteidigte sie, indem er ihre Rechtmäßigkeit philosophisch begründete, ,,die Rechtmäßigkeit der Revolution überhaupt, und mithin jeder einzelnen". Von Rousseau und Kant ausgehend legte er dar, „daß das Recht eines Volkes, seine Staatsverfassung zu ändern, ein unveräußerliches, unverlierbares Menschenrecht" ist.
,,Hemmt man den Fortgang des menschlichen Geistes, so sind nur zwei Fälle möglich: der er- stere, unwahrscheinlichere wir bleiben ste- hen, wo wir waren, wir geben alle Ansprüche auf Verminderung unseres Elendes und Erhöhung unserer Glückseligkeit auf, wir lassen uns die Grenzen setzen, über die wir nicht schreiten wollen; oder der zweite, weit wahrscheinlichere: der zurückgehaltene Gang der Natur bricht ge- waltsam durch und vernichtet alles, was ihm im Wege steht, die Menschheit rächt sich auf das Grausamste an ihren Unterdrückern, Revolutio- nen werden notwendig..."